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Notarielle Änderungen an deiner GmbH oder UG

Folgende Änderungen, die notariell beurkundet werden müssen, kannst du über RAKETENSTART durchführen.

Vor über 9 Monaten aktualisiert

Was zählt zu notariellen Änderungen?

Nach der Gründung kann es immer wieder vorkommen, dass Änderungen an deiner GmbH oder UG vorgenommen werden müssen. Viele davon sind rechtlich nur mit notariellem Protokoll möglich. Dazu gehören unter anderem:

  • Satzungsänderung (z. B. Änderung von Geschäftszweck, Firmierung, Sitz etc.)

  • Geschäftsführerwechsel (z. B. neue oder zusätzliche Geschäftsführer:innen)

  • Prokura-Eintragung (Eintragung einer bevollmächtigten Person)

  • Eigenkapitalerhöhung (Erhöhung des Stammkapitals)

  • Sitzverlegung (z. B. Wechsel in eine andere Stadt)

  • Adressänderung (wenn du innerhalb der gleichen Stadt deine Adresse ändern musst)

  • Liquidation (Auflösung deiner Kapitalgesellschaft)

Wie läuft die Änderung mit RAKETENSTART ab?

  1. Du buchst unter Rechtspakete die Änderung, die du vornehmen möchtest.

  2. Wir führen dich durch einen kurzen Fragebogen, um alle relevanten Daten zu erfassen.

  3. Wir bereiten die nötigen Unterlagen für den Notartermin vor.

  4. Der Notartermin findet digital per Videocall oder klassisch vor Ort statt.

  5. Die Änderung wird im Handelsregister eingetragen.

Was kostet das?

Wir arbeiten mit einem Fixpreis-Modell für die gängigsten Änderungen.

Den genauen Preis siehst du direkt im Buchungsprozess – ohne Überraschungen.

Die Notargebühren sowie Handelsregisteranmeldungsgebühren sind in den Paketen nicht enthalten.

Voraussetzung für digitale Durchführung

Die Änderung kann online durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten über ein eID-fähiges Ausweisdokument verfügen. Ist das nicht der Fall, führen wir die Beurkundung vor Ort durch.

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