Damit du deine GmbH oder UG digital per Videocall gründen kannst, schreibt das Gesetz bestimmte Ausweisdokumente vor. Diese müssen eID-fähig sein, damit deine Identität im Videotermin zuverlässig bestätigt werden kann.
✅ Diese Ausweisdokumente sind zulässig:
1️⃣ Deutscher Personalausweis (ab 2010)
Für die Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion (eID) kannst du deinen deutschen Personalausweis nutzen. Die Daten werden im Notartermin elektronisch über die kostenfreie Notar-App ausgelesen.
Wichtig:
Dein Personalausweis muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben
Gilt auch für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland
Du benötigst deine persönliche Ausweis-PIN (wurde dir mit einem PIN-Brief bei Ausstellung des Ausweises zugeschickt)
Wenn du deine PIN nicht mehr kennst, kannst du diese hier zurücksetzen lassen:
Du kannst die PIN bei jedem Bürgeramt neu setzen lassen (oft ohne Termin).
Unsicher, ob deine eID aktiviert ist? Teste das ganz einfach mit der AusweisApp.
eID-Funktion deaktiviert? Dann kannst du diese im Bürgeramt wieder aktivieren lassen. Dein zuständiges Bürgeramt findest du hier:
👉 Bürgeramt finden (servicesuche.bund.de)
💡 Im Notartermin wird zusätzlich dein Lichtbild ausgelesen, damit der Notar deine Identität eindeutig bestätigen kann. Mehr Infos dazu findest du hier:
2️⃣ Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben
Muss ebenfalls die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben sowie über den PIN verfügen
3️⃣ Unionsbürgerkarte (EU-Bürgerkarte)
Für Bürger:innen anderer EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland leben
Mit aktivierter eID-Funktion & PIN
4️⃣ Weitere zulässige Ausweise aus dem Ausland
Es gibt eine Reihe von Ländern, deren eID-fähige Ausweisdokumente für das notarielle Online-Verfahren in Deutschland anerkannt sind.
Das gilt z. B. für:
Estnische e-Residency Cards
Ausweise aus Österreich, Luxemburg, Belgien etc.
Die aktuelle und offizielle Länderliste findest du hier:
Der Gesetzgeber akzeptiert eID-Ausweise aus EU- & EWR-Staaten, wenn diese nach der europäischen eIDAS-Verordnung das Vertrauensniveau „hoch“ haben. Aktuell anerkannt sind:
🇧🇪 Belgien
🇧🇬 Bulgarien
🇩🇰 Dänemark
🇪🇪 Estland
🇮🇹 Italien
🇭🇷 Kroatien
🇱🇻 Lettland
🇱🇮 Liechtenstein
🇱🇹 Litauen
🇱🇺 Luxemburg
🇲🇹 Malta
🇳🇱 Niederlande
🇳🇴 Norwegen
🇦🇹 Österreich
🇵🇱 Polen
🇵🇹 Portugal
🇸🇰 Slowakei
🇪🇸 Spanien
🇨🇿 Tschechien
🇨🇾 Zypern
👉 Alternativ kann die Unionsbürgerkarte beantragt werden, falls dein Land nicht unterstützt wird.
✅ PIN vergessen oder gesperrt? So löst du das:
1️⃣ PIN verloren oder vergessen?
👉 Gehe mit deinem Ausweis zum Bürgeramt und setze dort eine neue PIN. Du brauchst dazu nur deinen Ausweis.
2️⃣ PIN nur Transport-PIN vorhanden?
👉 Ändere diese in eine individuelle PIN:
iPhone: Über die Notar-App während der Identifizierung
Android: Mit der AusweisApp → „PIN ändern“ → „5-stellige Transport-PIN“
3️⃣ PIN falsch eingegeben?
Nach 2 Fehlversuchen → Eingabe der CAN-Nummer (auf dem Ausweis) erforderlich.
Nach 3 Fehlversuchen → Online-Funktion wird gesperrt.
4️⃣ eID gesperrt?
PUK vorhanden? → Entsperren über die AusweisApp möglich
PUK nicht vorhanden? → Neue PIN im Bürgeramt beantragen
⚠️ Wichtige Hinweise:
Alle Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen müssen ein zulässiges Ausweisdokument besitzen, wenn die Gründung vollständig digital erfolgen soll.
Ist das bei einer Person nicht der Fall, muss die Gründung alternativ vor Ort oder als hybride Beurkundung erfolgen (d. h. ein Teil vor Ort, ein Teil digital).
Wenn du einen deutschen Ausweis vor 2021 verwendest, kann es erforderlich sein, musst du zusätzlich einen gültigen Reisepass vorlegen.
❓ Was tun, wenn kein zulässiges Ausweisdokument vorliegt?
RAKETENSTART bietet dir auch dann Lösungen:
Vor-Ort-Gründung mit einem unserer Partnernotare
Hybride Beurkundung (ein Teil vor Ort, ein Teil per Videocall)
Nutzung von Vollmachten oder Apostillen (z. B. bei Gesellschafter:innen mit Wohnsitz außerhalb der EU)
💡 Unser Team hilft dir jederzeit, die passende Lösung für deine Konstellation zu finden!
