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Akzeptierte Ausweisdokumente für die digitale Gründung

Hier findest du die aktuelle Übersicht der akzeptierten Ausweisdokumente für deine digitale Gründung per Videocall.

Vor über 9 Monaten aktualisiert

Damit du deine GmbH oder UG digital per Videocall gründen kannst, schreibt das Gesetz bestimmte Ausweisdokumente vor. Diese müssen eID-fähig sein, damit deine Identität im Videotermin zuverlässig bestätigt werden kann.


✅ Diese Ausweisdokumente sind zulässig:

1️⃣ Deutscher Personalausweis (ab 2010)

Für die Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion (eID) kannst du deinen deutschen Personalausweis nutzen. Die Daten werden im Notartermin elektronisch über die kostenfreie Notar-App ausgelesen.

Wichtig:

  • Dein Personalausweis muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben

  • Gilt auch für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland

  • Du benötigst deine persönliche Ausweis-PIN (wurde dir mit einem PIN-Brief bei Ausstellung des Ausweises zugeschickt)

Wenn du deine PIN nicht mehr kennst, kannst du diese hier zurücksetzen lassen:

  • Du kannst die PIN bei jedem Bürgeramt neu setzen lassen (oft ohne Termin).

  • Unsicher, ob deine eID aktiviert ist? Teste das ganz einfach mit der AusweisApp.

  • eID-Funktion deaktiviert? Dann kannst du diese im Bürgeramt wieder aktivieren lassen. Dein zuständiges Bürgeramt findest du hier:
    👉 Bürgeramt finden (servicesuche.bund.de)

💡 Im Notartermin wird zusätzlich dein Lichtbild ausgelesen, damit der Notar deine Identität eindeutig bestätigen kann. Mehr Infos dazu findest du hier:

2️⃣ Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

  • Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben

  • Muss ebenfalls die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben sowie über den PIN verfügen

3️⃣ Unionsbürgerkarte (EU-Bürgerkarte)

  • Für Bürger:innen anderer EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland leben

  • Mit aktivierter eID-Funktion & PIN

4️⃣ Weitere zulässige Ausweise aus dem Ausland

  • Es gibt eine Reihe von Ländern, deren eID-fähige Ausweisdokumente für das notarielle Online-Verfahren in Deutschland anerkannt sind.

  • Das gilt z. B. für:

    • Estnische e-Residency Cards

    • Ausweise aus Österreich, Luxemburg, Belgien etc.

Die aktuelle und offizielle Länderliste findest du hier:

Der Gesetzgeber akzeptiert eID-Ausweise aus EU- & EWR-Staaten, wenn diese nach der europäischen eIDAS-Verordnung das Vertrauensniveau „hoch“ haben. Aktuell anerkannt sind:

🇧🇪 Belgien

🇧🇬 Bulgarien

🇩🇰 Dänemark

🇪🇪 Estland

🇮🇹 Italien

🇭🇷 Kroatien

🇱🇻 Lettland

🇱🇮 Liechtenstein

🇱🇹 Litauen

🇱🇺 Luxemburg

🇲🇹 Malta

🇳🇱 Niederlande

🇳🇴 Norwegen

🇦🇹 Österreich

🇵🇱 Polen

🇵🇹 Portugal

🇸🇰 Slowakei

🇪🇸 Spanien

🇨🇿 Tschechien

🇨🇾 Zypern

👉 Alternativ kann die Unionsbürgerkarte beantragt werden, falls dein Land nicht unterstützt wird.


✅ PIN vergessen oder gesperrt? So löst du das:

1️⃣ PIN verloren oder vergessen?

👉 Gehe mit deinem Ausweis zum Bürgeramt und setze dort eine neue PIN. Du brauchst dazu nur deinen Ausweis.

2️⃣ PIN nur Transport-PIN vorhanden?

👉 Ändere diese in eine individuelle PIN:

  • iPhone: Über die Notar-App während der Identifizierung

  • Android: Mit der AusweisApp → „PIN ändern“ → „5-stellige Transport-PIN“

3️⃣ PIN falsch eingegeben?

Nach 2 Fehlversuchen → Eingabe der CAN-Nummer (auf dem Ausweis) erforderlich.

Nach 3 Fehlversuchen → Online-Funktion wird gesperrt.

4️⃣ eID gesperrt?

  • PUK vorhanden? → Entsperren über die AusweisApp möglich

  • PUK nicht vorhanden? → Neue PIN im Bürgeramt beantragen


⚠️ Wichtige Hinweise:

  • Alle Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen müssen ein zulässiges Ausweisdokument besitzen, wenn die Gründung vollständig digital erfolgen soll.

  • Ist das bei einer Person nicht der Fall, muss die Gründung alternativ vor Ort oder als hybride Beurkundung erfolgen (d. h. ein Teil vor Ort, ein Teil digital).

  • Wenn du einen deutschen Ausweis vor 2021 verwendest, kann es erforderlich sein, musst du zusätzlich einen gültigen Reisepass vorlegen.


❓ Was tun, wenn kein zulässiges Ausweisdokument vorliegt?

RAKETENSTART bietet dir auch dann Lösungen:

  • Vor-Ort-Gründung mit einem unserer Partnernotare

  • Hybride Beurkundung (ein Teil vor Ort, ein Teil per Videocall)

  • Nutzung von Vollmachten oder Apostillen (z. B. bei Gesellschafter:innen mit Wohnsitz außerhalb der EU)

💡 Unser Team hilft dir jederzeit, die passende Lösung für deine Konstellation zu finden!

Hat dies deine Frage beantwortet?