Was bedeutet Liquidation?
Wenn du deine UG oder GmbH nicht weiterführen willst, musst du sie ordnungsgemäß auflösen. Eine einfache „Abmeldung“ beim Gewerbeamt reicht hier nicht. Die Liquidation umfasst mehrere rechtliche Schritte – von der Gesellschafterentscheidung bis zur Löschung im Handelsregister.
Wann ist eine Liquidation notwendig?
Du möchtest das Unternehmen beenden, weil es inaktiv ist.
Du planst eine Neugründung mit optimierter Struktur (z. B. GmbH statt UG).
Du willst nach außen klar machen, dass das Unternehmen nicht mehr tätig ist.
Du beendest eine Holdingstruktur oder ein Joint Venture.
Ablauf mit RAKETENSTART
Beratung & Vorbereitung: Du beantwortest ein paar Fragen in unserem digitalen Formular. Wir prüfen, ob eine einfache Liquidation möglich ist oder Sonderfälle vorliegen.
Notartermin zur Auflösung: Die Gesellschafter fassen einen Beschluss zur Auflösung, der notariell beurkundet werden muss.
Veröffentlichung & Sperrjahr: Die Liquidation wird im Handelsregister veröffentlicht. Danach beginnt das sogenannte Sperrjahr, in dem das Unternehmen keine neuen Geschäfte machen darf.
Löschung im Handelsregister: Nach Ablauf des Sperrjahres und dem Abschluss aller offenen Angelegenheiten erfolgt die Löschung.
Wichtig zu wissen
Das Sperrjahr dauert mindestens 12 Monate. In dieser Zeit musst du z. B. auch einen Jahresabschluss erstellen.
Wenn du eine vorzeitige Löschung willst, prüfen wir gern, ob ein sogenannter „Vorratsgesellschaftsverkauf“ oder eine übertragende Auflösung infrage kommt.
Was kostet das?
Die Organisation deiner Liquidation kostet bei uns einen Fixpreis, den du vorab transparent siehst. Die Notarkosten und Gebühren fürs Handelsregister kommen zusätzlich dazu.
Wer kann die Liquidation beauftragen?
Nur die aktuell eingetragenen Gesellschafter können die Liquidation beschließen und beurkunden lassen. Bei mehreren Gesellschaftern müssen alle zustimmen.
