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Voraussetzungen für die digitale Gründung

Vor über 9 Monaten aktualisiert

Du möchtest deine GmbH oder UG komplett online per Videocall gründen?

Mit RAKETENSTART ist das problemlos möglich – wenn die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier findest du eine Übersicht, was du dafür brauchst.


✅ 1. Ein gültiges eID-fähiges Ausweisdokument

Für die notarielle Online-Beurkundung ist ein eID-fähiges Ausweisdokument erforderlich. Zulässig sind:

  • Der deutsche Personalausweis (ab 2010) mit aktivierter eID-Funktion

  • Der elektronische Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

  • Die Unionsbürgerkarte (EU-Bürgerkarte)

  • Ein Ausweisdokument aus einem Land, das von der Bundesnotarkammer für das notarielle Online-Verfahren anerkannt ist

📌 Die offizielle und aktuelle Liste der unterstützten Länder findest du hier:

💡 Falls du einen älteren deutschen Ausweis nutzt (vor 2021), brauchst du zusätzlich einen gültigen Reisepass.


✅ 2. Alle Gesellschafter:innen brauchen ein geeignetes Ausweisdokument

Für die digitale Gründung gilt:

Jede beteiligte Person (also alle Gesellschafter:innen oder bevollmächtigten Vertreter:innen) muss ein zulässiges eID-Dokument besitzen.

Ist das bei einer Person nicht der Fall, könnt ihr:

  • Einen Vor-Ort-Termin vereinbaren

  • Einen hybriden Termin durchführen (ein Teil per Videocall, ein Teil vor Ort)

  • Oder mit Vollmacht / Apostille arbeiten (z. B. bei Auslandsbeteiligten)


✅ 3. Technische Voraussetzungen für den Videocall

Für die Durchführung des Online-Notartermins brauchst du:

  • Ein Smartphone mit NFC-Funktion (z. B. iPhone ab 7 oder Android)

  • Die App „Notar-App“ auf dem Smartphone

  • Einen Laptop oder Computer mit Webcam & Mikrofon

  • Eine stabile Internetverbindung

💡 Du musst die Ausweisverifikation vor dem Videocall selbst durchführen – deshalb sind Smartphone & Laptop notwendig.


✅ 4. Die digitale Beurkundung ist (rechtlich) gleichwertig

Die Online-Beurkundung nach § 16 ff. BeurkG ist vollständig rechtssicher und der Vor-Ort-Beurkundung rechtlich gleichgestellt.

Sie kann für alle Standardgründungen (GmbH, UG, Holding, etc.) genutzt werden – auch wenn Kapital eingebracht oder Beteiligungen geregelt werden.


❗ Was, wenn jemand keine eID hat?

Kein Problem – ihr könnt trotzdem mit RAKETENSTART gründen.

In dem Fall läuft der Gründungsprozess über einen Vor-Ort-Termin, den wir für euch koordinieren.

Einfach im Gründungsprozess angeben, dass du vor Ort gründen möchtest – der Rest läuft wie gewohnt über unser System.

Hat dies deine Frage beantwortet?