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Wer kann mit RAKETENSTART gründen?

Hier erfährst du, wer mit RAKETENSTART gründen kann und welche Faktoren für die zugelassene Gründungsart wichtig sind.

Vor über 9 Monaten aktualisiert

RAKETENSTART wurde entwickelt, um möglichst vielen Gründer:innen den Weg zur eigenen GmbH oder UG zu erleichtern – digital, effizient und rechtssicher. In diesem Artikel erfährst du, wer RAKETENSTART nutzen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was du tun kannst, wenn du in eine Sonderkonstellation fällst.



✅ Standardfälle – RAKETENSTART direkt nutzbar

Je nachdem, ob du digital gründen möchtest oder eine Vor-Ort-Beurkundung wählst (oder wählen musst), unterscheiden sich die Voraussetzungen leicht.


💻 Digitale Gründung

Du kannst vollständig online per Video-Call gründen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Voraussetzung

Erklärung

Alle Gesellschafter:innen/ Beteiligten haben einen eID-fähigen Ausweis

Gilt auch für Vertretungsberechtigte juristischer Personen (z. B. GmbH als Holding-Gesellschafterin) – sie müssen sich ebenfalls per eID ausweisen können

Gültiger deutscher Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder anerkannter EU/eID-Ausweis

Deutscher Personalausweis mit eID-Funktion, elektronische Aufenthaltstitel, EU-Bürgerkarte oder eID-Ausweis aus einem anerkannten EU/EWR-Staat

Wohnsitz des Geschäftsführers ist innerhalb der EU

Für internationale Gesellschafter prüfen wir automatisch die notwendigen Anforderungen (z. B. Apostille)

Reine Bargründung (kein Sacheinlagevermögen)

Stammkapital wird auf ein Geschäftskonto eingezahlt, keine Übertragungen von Marken, Gegenständen o. Ä.

Geplante Gründung einer UG oder GmbH mit Sitz in Deutschland

Digital ist erstmal nur eine Gründung innerhalb Deutschlands möglich

🔍 Beispiele für digitale Gründung:

  • Einzelgründerin mit deutschem Personalausweis möchte eine UG gründen → ✅ möglich

  • Zwei Gründer mit deutscher und österreichischer eID gründen eine GmbH → ✅ möglich

  • GmbH-Holding als Gesellschafter, vertreten durch Person mit deutscher eID → ✅ möglich

  • Gründer lebt in Spanien, hat aber deutschen Ausweis mit aktivierter eID & PIN → ✅ möglich

🏢 Vor-Ort-Gründung

Falls eine digitale Beurkundung nicht möglich ist (z. B. keine eID vorhanden) oder du einen physischen Termin bevorzugst, organisieren wir für dich einen Vor-Ort-Termin mit einem Notariat. Die Gründung ist auch in diesen Fällen möglich:

Voraussetzung

Erklärung

Kein eID-Ausweis oder keine PIN verfügbar

Z. B. veralteter Ausweis, PIN vergessen und keine Zeit für Neubeantragung

Vertretungsberechtigte Person juristischer Gesellschafter hat keine eID

In dem Fall ist nur Vor-Ort-Beurkundung möglich

Wohnsitz außerhalb der EU ohne Apostille-Abkommen

Dann sind ggf. beglaubigte Vollmachten mit Apostille notwendig

🔍 Beispiele für Vor-Ort-Gründung:

  • Mitgründer aus den USA ohne eID-fähigen Ausweis → ✅ vor Ort möglich

  • Gründerin hat deutschen Ausweis, aber eID-Funktion deaktiviert & keine Zeit zur Reaktivierung → ✅ vor Ort möglich

  • Holding-GmbH mit Geschäftsführung durch Person ohne eID → ✅ vor Ort möglich

  • Gründer wohnt in Thailand (kein EU-/Apostille-Staat), kann aber eine Vollmacht an eine Person mit Apostille bereitstellen, die dann vor Ort beurkundet → ✅ mit zusätzlichem Aufwand möglich

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