RAKETENSTART wurde entwickelt, um möglichst vielen Gründer:innen den Weg zur eigenen GmbH oder UG zu erleichtern – digital, effizient und rechtssicher. In diesem Artikel erfährst du, wer RAKETENSTART nutzen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was du tun kannst, wenn du in eine Sonderkonstellation fällst.
✅ Standardfälle – RAKETENSTART direkt nutzbar
Je nachdem, ob du digital gründen möchtest oder eine Vor-Ort-Beurkundung wählst (oder wählen musst), unterscheiden sich die Voraussetzungen leicht.
💻 Digitale Gründung
Du kannst vollständig online per Video-Call gründen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Voraussetzung | Erklärung |
Alle Gesellschafter:innen/ Beteiligten haben einen eID-fähigen Ausweis | Gilt auch für Vertretungsberechtigte juristischer Personen (z. B. GmbH als Holding-Gesellschafterin) – sie müssen sich ebenfalls per eID ausweisen können |
Gültiger deutscher Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder anerkannter EU/eID-Ausweis | Deutscher Personalausweis mit eID-Funktion, elektronische Aufenthaltstitel, EU-Bürgerkarte oder eID-Ausweis aus einem anerkannten EU/EWR-Staat |
Wohnsitz des Geschäftsführers ist innerhalb der EU | Für internationale Gesellschafter prüfen wir automatisch die notwendigen Anforderungen (z. B. Apostille) |
Reine Bargründung (kein Sacheinlagevermögen) | Stammkapital wird auf ein Geschäftskonto eingezahlt, keine Übertragungen von Marken, Gegenständen o. Ä. |
Geplante Gründung einer UG oder GmbH mit Sitz in Deutschland | Digital ist erstmal nur eine Gründung innerhalb Deutschlands möglich |
🔍 Beispiele für digitale Gründung:
Einzelgründerin mit deutschem Personalausweis möchte eine UG gründen → ✅ möglich
Zwei Gründer mit deutscher und österreichischer eID gründen eine GmbH → ✅ möglich
GmbH-Holding als Gesellschafter, vertreten durch Person mit deutscher eID → ✅ möglich
Gründer lebt in Spanien, hat aber deutschen Ausweis mit aktivierter eID & PIN → ✅ möglich
🏢 Vor-Ort-Gründung
Falls eine digitale Beurkundung nicht möglich ist (z. B. keine eID vorhanden) oder du einen physischen Termin bevorzugst, organisieren wir für dich einen Vor-Ort-Termin mit einem Notariat. Die Gründung ist auch in diesen Fällen möglich:
Voraussetzung | Erklärung |
Kein eID-Ausweis oder keine PIN verfügbar | Z. B. veralteter Ausweis, PIN vergessen und keine Zeit für Neubeantragung |
Vertretungsberechtigte Person juristischer Gesellschafter hat keine eID | In dem Fall ist nur Vor-Ort-Beurkundung möglich |
Wohnsitz außerhalb der EU ohne Apostille-Abkommen | Dann sind ggf. beglaubigte Vollmachten mit Apostille notwendig |
🔍 Beispiele für Vor-Ort-Gründung:
Mitgründer aus den USA ohne eID-fähigen Ausweis → ✅ vor Ort möglich
Gründerin hat deutschen Ausweis, aber eID-Funktion deaktiviert & keine Zeit zur Reaktivierung → ✅ vor Ort möglich
Holding-GmbH mit Geschäftsführung durch Person ohne eID → ✅ vor Ort möglich
Gründer wohnt in Thailand (kein EU-/Apostille-Staat), kann aber eine Vollmacht an eine Person mit Apostille bereitstellen, die dann vor Ort beurkundet → ✅ mit zusätzlichem Aufwand möglich
